KLASSE B196 (A1)


Der B196-Führerschein heißt offiziell „Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196“.

 

Hiermit haben erfahrene Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 ccm zu fahren.

 

Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

  •  Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

 


Die offizielle Beschreibung der Führerscheinklassse lautet wie folg:


Der theoretische Unterricht umfasst bei der Führerscheinklasse B196      4 Doppelstunden zu je 90 Minuten.

 

Der praktische Teil umfasst mindestens 5 Doppelstunden zu je 90 Minuten.

 

Eine Theorie- und Praxisprüfung entfällt!